Brandschutz – Sonderbauteile im Sinne der Brandsicherheit [Teil 2]
Gebäude mit mehr als 2 Vollgeschossen müssen einen eigenen durchgehenden Treppenraum haben. Diese Treppen müssen mit der Treppe zum Dachgeschoss in Verbindung stehen. Die Landesbauordnung spricht dabei von notwendigen Treppen.
Brandschutz – Sonderbauteile im Sinne der Brandsicherheit [Teil 1]
Brandwände sind Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten um ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu vermeiden. Brandwände müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A hergestellt sein und mindestens F 90 sein.
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