Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Techniken des Zeichnens, Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen,
- Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen,
- Umgang mit Informationstechniken und Kommunikationstechniken,
- Bestandsaufnahme und Vermessung,
- Rechnergestütztes Zeichnen,
- Konstruieren von Bauteilen,
- Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten,
- Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten,
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
- Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
- Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Umweltschutz
Siehe auch

Quellennachweis: Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner / zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002
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